COVID-19


Hier stellen wir Ihnen Informationen zum Coronavirus zur Verfügung.


Änderung der Coronaschutzverordnung ab 08.04.2023:

 Für jeden Patient/in, ab dem 08.04.2023 gelten für unsere Praxis folgende Richtlinien:

Maskenpflicht:

Seit dem 08.04.2023 ist es nicht mehr notwendig in der Praxis eine Maske zu tragen. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, dennoch mit Maske in die Praxis zu kommen. Bei erneuter Eskalation der Pandemie kann die Praxis erneut auf das Tragen der Maske bestehen. 

Testungen auf SARS-Cov-2:

Die Ansprüche auf präventive Corona-Tests sowie die Ausstellungen von Test - und Genesenen-Zertifikaten entfallen. Die Kosten für die POC-Antigentests (so genannte Schnellteste) als auch für die PCR Teste werden nicht mehr vom Bund übernommen. Bei Patienten mit dringendem Verdacht auf eine Covid 19-Infektion können jedoch PCR Tests nach ärztlichem Ermessen noch auf Kosten der Krankenkasse veranlasst werden. Alle oben genannten medizinischen Leistungen können als private Leistungen zu Lasten des Versicherten noch in Anspruch genommen werden.

Impfungen:

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Indikationsgruppen eine Auffrischimpfung:

  •  Personen im Alter ≥60 Jahren
  • Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  •  Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw.             BewohnerInnenkontakt
  •  Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.


Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.

Der Herbst ist  ein günstiger Zeitpunkt für die Impfung, da Atemwegsinfektionen üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auftreten.

 

*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD
  • )Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten
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